Monday, 2 October 2017

Aktienoptionen Frankreich


STOCK OPTION VEREINBARUNG SUNOCO, INC. LONG-TERM PERFORMANCE ERWEITERUNGSPLAN III Diese Aktienoptionsvereinbarung (die 147Agreement148), die von Sunoco, Inc. (147Sunoco148) Der ein Angestellter von Sunoco oder einer seiner Tochtergesellschaften ist (147Participant148). Der Sunoco, Inc. Long Term Performance Enhancement Plan III (der 147Plan148) wird von einem vom Sunocos Board of Directors ernannten Ausschuss (147Committee148) verwaltet Hat der Ausschuss beschlossen, dem Teilnehmer gemäß den Bedingungen des Plans einen Preis (die 147Award148) einer Option zum Erwerb von Stammaktien von Sunoco zu gewähren, und in der Erwägung, dass der Teilnehmer beschlossen hat, diese Auszeichnung zu akzeptieren. Im Folgenden erklären sich Sunoco und der Teilnehmer, die jeweils gesetzlich verpflichtet sind, wie folgt zu vereinbaren: OPTION ZUM KAUF GEMEINSAMER STOCK Identifizierungsbestimmungen. Für die Zwecke dieses Abkommens haben die folgenden Begriffe die folgenden Bedeutungen: Alle anfänglich kapitalisierten Begriffe und Phrasen, die in diesem Vertrag verwendet werden, aber hier nicht anderweitig definiert sind, haben die jeweiligen Bedeutungen, die ihnen im Plan zugeschrieben werden. Vergabe der Aktienoption. Vorbehaltlich der Bedingungen des Plans und dieses Abkommens wird dem Teilnehmer eine Option (Option 148) zum Erwerb bis zu der Anzahl der Aktien, die Gegenstand der Option der Sunoco146s Stammaktie (der 147Gesamtbestand148) sind, zum Ausübungspreis gewährt Hierin in Abschnitt 1.1. Die Aktienoption ist nicht dazu bestimmt, gemäß § 422 des Internal Revenue Code von 1986 in der jeweils gültigen Fassung als Aktienoption zu qualifizieren. Ausübung. Die Aktienoption kann ganz oder teilweise in Bezug auf alle Aktien des Stammaktieninhabers, die nicht vor dem ersten Jahrestag des Erstattungstermins eingesetzt werden, voll ausübbar sein, sofern jedoch ein Kontrollwechsel vorliegt Wird die Aktienoption unverzüglich und voll ausübbar, unbeschadet abweichender Bestimmungen in diesem Vertrag oder in dem Plan und ohne Rücksicht auf einen Zeitraum, der am Tag der Gewährung abgelaufen ist. Begriff. Die Aktienoption kann weder ganz noch teilweise am oder nach dem Verfallsdatum ausgeübt werden. Die Aktienoption wird, soweit sie nicht vollständig ausgeübt wird, in dem noch nicht ausgeübten Umfang automatisch aufgehoben. Der Verfallstermin ist der frühestmögliche Eintritt von: Ruhestand, dauerhafte Invalidität oder Tod. Bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses des Teilnehmers aufgrund von Pensionierung oder dauerhafter Invalidität (nach Feststellung durch den Ausschuss) oder Tod erlöschen alle nicht ausgezahlten Aktienoptionen unverzüglich. Alle bestehenden Aktienoptionen werden nicht gekündigt, und der Teilnehmer (oder im Falle des Todes, des Vermögens des Teilnehmers oder einer Person, die das Recht erwirbt, die Aktienoption durch Erbschaft oder Erbfolge oder anderweitig aufgrund des Todes des Teilnehmers auszuüben), kann die Stock Option während der Restlaufzeit der Aktienoption. Kündigung aus anderen Gründen. Mit Ausnahme der in Ziffer 1.6 (a) vorgesehenen Bestimmungen oder, sofern vom Ausschuss nicht anders bestimmt, bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses eines Teilnehmers: alle unverfallenden Aktienoptionen werden unverzüglich gekündigt, und alle bestehenden Aktienoptionen enden, wie in Abschnitt 3.9, 147Ermittlung für Sonstiges beschrieben Gründe, 148 des Planes. Die Aktienoption darf auf keinen Fall über die Restlaufzeit der Aktienoption hinaus ausgeübt werden. Wirkung des Planbaus. Der gesamte Text des Plans wird hier ausdrücklich durch diesen Verweis übernommen und bildet somit einen Teil dieses Abkommens. Im Falle von Inkonsistenz oder Diskrepanz zwischen den Bestimmungen des Aktienoptionsgewinns, die unter dieses Abkommen fallen, und den Bedingungen des Plans, nach dem die Aktienoption gewährt wird, gelten die Bestimmungen des Plans. Die Aktienoption und diese Vereinbarung sind in jeder Hinsicht Gegenstand von Sunoco und des Teilnehmers verpflichten sich, alle Bedingungen und Konditionen des Plans einzuhalten, da sie von Zeit zu Zeit entsprechend angepasst werden können Dass eine solche Änderung den Teilnehmer ohne Zustimmung der Teil - nehmer nicht der Aktienoption oder jeglichen damit verbundenen Rechten entzieht. Steuerabzug. Alle Ausschüttungen aus diesem Vertrag unterliegen der Quellensteuer. Bei Ausübung der Aktienoption hat der Teilnehmer einen Betrag zu zahlen, der ausreicht, um alle föderalen, staatlichen und örtlichen Quellensteueransprüche vor der Lieferung von Zertifikaten oder Zertifikaten für diese Aktien zu erfüllen. Englisch: eur-lex. europa. eu/LexUriServ/LexUri...0083: EN: HTML Bei der Wahl des Teilnehmers und vorbehaltlich der vom Ausschuss festzulegenden Regeln können solche Abtretungsverpflichtungen durch die Herausgabe von Stammaktien erfüllt werden, die der Teilnehmer bereits besitzt oder an dem der Teilnehmer ansonsten berechtigt ist Plan, mit einem Wert am Tag der Ausübung ausreichend, um die anwendbare steuerliche Verpflichtung zu erfüllen. Verwaltung. Gemäß dem Plan ist der Ausschuss mit einer abschließenden Befugnis zur Auslegung und Ausgestaltung des Plans, zur Erlassung von Regeln und Vorschriften zur Durchführung des Plans und zur Festlegung von Bestimmungen in Bezug auf alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit diesem Abkommen, Werden. Die Befugnis, das Funktionieren und die Verwaltung dieses Abkommens zu verwalten und zu kontrollieren, ist ebenfalls dem Ausschuß zuzuordnen; der Ausschuß hat alle Befugnisse in bezug auf dieses Abkommen, die er hinsichtlich des Plans hat. Jede Auslegung dieses Abkommens durch den Ausschuss und jede Entscheidung des Ausschusses in Bezug auf dieses Abkommen sind endgültig und bindend. Änderung. Dieses Abkommen darf nicht geändert oder geändert werden, es sei denn, es handelt sich um ein Schriftstück, das von beiden Parteien dieses Abkommens ausgefertigt wird. Zur Änderung oder Änderung dieser Vereinbarung ist keine Zustimmung einer anderen Person erforderlich. Bildunterschriften. Die Beschriftungen am Anfang jedes der nummerierten Abschnitte und Artikel hierin sind nur zu Referenzzwecken und haben keine Rechtskraft oder Wirkung. Diese Untertitel werden nicht zum Zwecke der Auslegung, der Auslegung oder der Anwendung dieses Abkommens als Teil dieses Abkommens betrachtet und definieren, beschränken, erweitern, erläutern oder beschreiben weder den Umfang noch das Ausmaß dieses Abkommens oder eines seiner Bedingungen. Geltendes Recht. Gültigkeit, Auslegung, Interpretation und Wirkung dieses Instruments wird AUSSCHLIESSLICH geregelt, und in Übereinstimmung mit dem Recht des Commonwealth of Pennsylvania BESTIMMT (OHNE ANGABE WIRKUNG die kollisionsrechtlichen Grundsätze davon), SOFERN Vorbelegt durch BUNDESRECHT, DAS GOVERN. Hinweise. Sämtliche Mitteilungen, Anträge und Forderungen an die jeweiligen Vertragspartner, die wirksam sind, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, per Telefax, über Nachtkurier oder per Einschreiben oder Post, Postpaket und Rückschein. Die Mitteilungen an Sunoco gelten als ordnungsgemäß bei der tatsächlichen Einnahme von Sunoco. Diese Mitteilungen sind an die nachstehend aufgeführten Parteien zu richten (außer in den Fällen, in denen dieses Abkommen ausdrücklich vorsieht, dass sie an einen anderen weitergeleitet werden) oder auf eine andere Adresse oder einen Empfänger für eine Partei, die nachstehend von einer der Parteien hiermit unterrichtet wird: Salvatorische Klausel . Sollte eine Bestimmung hiervon durch ein zuständiges Gericht festgestellt wird, werden verboten oder nicht durchsetzbar ist, wird es, wie es zu einer solchen Jurisdiktion dazu, unwirksam sein nur in dem Umfang eines solchen Verbots oder Undurchführbarkeit, und ein solches Verbot oder Undurchführbarkeit das Guthaben eines solchen nicht ungültig Soweit sie nicht verboten oder undurchsetzbar ist, noch die übrigen Bestimmungen hiervon ungültig machen. Ganze Vereinbarung . Diese Vereinbarung stellt das gesamte Verständnis dar und ersetzt alle anderen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieses Abkommens und verkörpert das gesamte Verständnis der Parteien in bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung. Unbeschadet einer anderen Vorschrift des Plans oder dieser Vereinbarung unterliegen die Anteile an Stammaktien oder Barzahlungen, die für dieses Abkommen eingegangen sind, den Bestimmungen des Artikels VI 147Forfeiture, 148 des Plans. Der Teilnehmer erkennt an, dass diese Stammaktien oder Barzahlungen den Bestimmungen des Artikels VI des Plans unterliegen und verpflichtet sich, an diese gebunden zu sein und Zahlungen an Sunoco zu leisten. Die im Rahmen dieses Abkommens eingegangenen Stammaktien oder Barzahlungen stellen eine Anreizkompensation dar. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass sämtliche Stammaktien oder Barzahlungen, die in Bezug auf dieses Abkommen eingegangen sind, auch Gegenstand von Klauseln sind, die nach dem für die Gesellschaft geltenden Recht erforderlich sind, einschließlich der Dodd-Frank-Wall Street Reform - und Verbraucherschutzgesetz und gegebenenfalls anwendbarer Bestimmungen. ZU URKUND DESSEN hierzu die Parteien, in der Absicht rechtlich hiermit gebunden zu sein, ausgeführt haben dieses Abkommen ab dem Tag, zuerst über written. Electronic Arts Inc. eine Delaware Corporation, (die 147 Unternehmen 148) gewährt hiermit an den Teilnehmer über einen Eigentümer benannt (Der 147 Prämie 148), bestehend aus eingeschränkten Aktienanteilen, die gemäß dem Equity Incentive Plan der Gesellschaft146s 2000 in der jeweils gültigen Fassung (der 147U. S. Plan 148) ausgegeben wurden, die Gesamtzahl der nachstehend aufgeführten Anteile an der Stammaktie der Gesellschaft zu erhalten 147 Zuschlagseinheiten 148). Der Aus - schüttungspreis unterliegt den im Anhang A, im US-Plan und in den Regeln der Electronic Arts Inc. 2000 enthaltenen Bedingungen und Konditionen für den Erwerb von Restricted Stock Units an qualifizierte Arbeitnehmer in Frankreich (Die 147French RSU Plan148) (zusammen mit dem US-Plan der 147Plan148), deren Bestimmungen hier durch Bezugnahme aufgenommen werden. Die Hauptmerkmale der Auszeichnung sind folgende: Anzahl der Auszahlungseinheiten: Datum des Eigentumsschusses: Ausübungszeitraum: Bei 2-jähriger Ausübung: 100% (100) der Auszahlungseinheiten werden an den zweiten Jubiläums - Wenn 3-jährige Ausübungspreis: 50% der Auszahlungsanteile werden jeweils am zweiten und dritten Jahrestag des Ausübungspreises ausgeübt, wenn 4-jährige Ausübung: 50% (50) der Auszahlungsanteile Die zweiten Jubiläen des Award Date und fünfundzwanzig Prozent der Prämieneinheiten jeweils auf den dritten bzw. vierten Jahrestag des Aus - schreibungsdatums, sofern der Teilnehmer während der jeweiligen Ausübungstermine (bzw. Ein späteres Datum, wie es sich aus dem aufgehängten Vesting ergeben kann, wie unten angegeben). Das Vesting wird in Übereinstimmung mit dem Vesting Schedule während eines Urlaubs fortgesetzt, der nach lokalem Recht geschützt ist (einschließlich, aber nicht beschränkt auf eine Mutterschafts-, Vaterschafts-, Invaliditäts-, medizinische oder militärische Erlaubnis) Die nach dem örtlichen Recht geschützte maximale Urlaubszeit nicht überschreiten. Die Vesting wird bei jeder unbezahlten persönlichen Abwesenheit ausgesetzt, sofern nicht das örtliche Gesetz etwas anderes bestimmt. BITTE LESEN SIE ALLE ANHANG A, DIE DIE BESONDEREN BEDINGUNGEN DER AUSZEICHNUNG ENTHALTEN. ELECTRONIC ARTS INC. S Stephen G. Beneacute Stephen G. Beneacute Senior Vice President und General Counsel durch diese Auszeichnung zu akzeptieren und Unterzeichnung unten erkennt Teilnehmer hiermit, dass eine Kopie des US-Plan, eine Kopie des Französisch RSU-Plan und eine Kopie der Der US-Prospekt in der geänderten Fassung ist auf Anfrage bei der Verwaltungsabteilung der Gesellschaft erhältlich und kann auch elektronisch abgerufen werden. Der Teilnehmer erklärt, dass der Teilnehmer die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden hat, und akzeptiert den Preis vorbehaltlich aller Bedingungen des Plans, des Preises und des Anhangs A. Der Teilnehmer erkennt an, dass durch den Preis negative Steuerkonflikte entstehen können Der Teilnehmer sollte einen Steuerberater konsultieren, um seine tatsächlichen steuerlichen Konsequenzen zu ermitteln. Der Teilnehmer muss diesen Preis akzeptieren, indem er innerhalb von dreißig (30) Tagen eine signierte Papierversion dieses Awards an die Gesellschaft ausliefert und ausliefert, andernfalls kann die Gesellschaft nach eigenem Ermessen vom Gesamtpreis zurücktreten. ELEKTRONISCHE KÜNSTE INC. MITARBEITER EIGENTUMSPREIS (FÜR ARBEITNEHMER IN FRANKREICH) 1. Auszeichnung. Jede Auszeichnungseinheit repräsentiert das ungesicherte Recht, eine Aktie der Stammaktien der Electronic Arts Inc. zu erwerben, wobei 0,1 Nennwert je Aktie (147 Common Stock 148) vorbehaltlich bestimmter Beschränkungen und der in diesem Mitarbeiterbeteiligungspreis enthaltenen Bedingungen (147 Award 148), der Electronic Arts 146 2000 Equity Incentive Plan, in der geänderten Fassung (der 147 US-Plan 148) und die Regeln der Electronic Arts Inc. 2000 Equity Incentive Plan zur Gewährung von Restricted Stock Units an qualifizierte Mitarbeiter in Frankreich (die 147 French RSU Plan148) (zusammen mit dem US-Plan, dem 147Plan148). Im Falle eines Konflikts zwischen den Bedingungen des Plans und diesem Award gelten die Bestimmungen des Plans. Alle hier nicht definierten Begriffe haben die im Plan festgelegte Bedeutung. Die Prämienanteile, die diesem Award unterliegen, sollen französisch qualifizierte Restricted Stock Units sein, die im französischen RSU-Plan für das günstige Steuer - und Sozialversicherungssystem in Frankreich qualifiziert sind. Bestimmte Ereignisse können den Status der Prämieneinheiten beeinflussen, da französisch qualifizierte Restricted Stock Units und der Award in Zukunft disqualifiziert werden können. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung oder Vertretung zur Aufrechterhaltung des qualifizierten Status der französisch qualifizierten Restricted Stock Units während der Laufzeit des Awards, und der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Schäden, wenn der Award nicht mehr als Französisch-qualifiziert beschränkt ist Lagereinheiten. 2. Keine Aktionärsrechte. Der Preis berechtigt den Teilnehmer nicht zum Recht eines Aktionärs von Stammaktien. Die Rechte des Teilnehmers in Bezug auf die Auszeichnung verbleiben unverzüglich vor dem Tag, an dem diese Rechte verliehen werden. 3. Umwandlung von Auszeichnungseinheiten Ausgabe von Stammaktien. Anteile des Stammaktienanteils werden nicht vor dem Tag der Ausübung der Auszahlungsanteile ausgegeben. Nach Erteilung der Auszahlungsanteile wird die Gesellschaft unverzüglich in Form eines buchmäßigen Formulars, der im Namen des Teilnehmers eingetragen ist, oder im Namen des Teilnehmers oder der gesetzlichen Vertreter oder Erben des Stammaktienausschusses ausgegeben Units jedoch zur Verfügung gestellt. Dass diese Anteile nicht an einem Tag bestehen, an dem die Aktien der Gesellschaft auf dem NASDAQ Global Select Market notiert sind (oder an einem solchen anderen nationalen Wertpapiermarkt oder einer Börse gehandelt werden, auf der dann das Common Stock der Gesellschaft notiert werden kann) (147 Handelstag 148), wird die Gesellschaft dazu führen, dass diese Stammaktie am nächsten Handelstag nach dem Datum ausgegeben wird, an dem diese Veräußerungsinstrumente ausgegeben werden. Dass die Gesellschaft diese Anteile auf keinen Fall später als zwei (2) Monate nach dem Zeitpunkt, zu dem diese Auszahlungsanteile ausgeübt werden, ausgestellt hat. Für die Zwecke dieses Awards wird der Tag, an dem die unverfallbaren Prämieneinheiten in Stammaktien umgewandelt werden, als 147 Conversion Date bezeichnet. 148 Wie im französischen RSU - Plan dargelegt, tritt das Conversion - Date nicht vor Ablauf einer Zwei Jahre nach Erfüllung des Auszahlungstermins oder einer anderen Frist, die erforderlich ist, um die für die französisch qualifizierten, eingeschränkten Anteile geltenden Mindestanforderungsperioden einzuhalten. 4. Fractional Award-Einheiten. Für den Fall, dass der Teilnehmer an einem Bruchteil einer Auszahlungseinheit (147 Bruchteil 148) beteiligt ist, wird dieser Teilportion nicht in eine Aktie umgewandelt oder an Teilnehmer ausgegeben. Stattdessen bleibt der Bruchteilsanteil bis zum endgültigen Ausübungstermin für die gewährten Prämieneinheiten unberührt. Wenn der Teilnehmer in einem anschließenden Bruchteilanteil vor dem endgültigen Ausübungstermin für die Auszahlungseinheiten ansässig ist und dieser Teilportion zusammen mit einem vorherigen Teilportion, der von dem Teilnehmer unter dieser Auszeichnung aufgedeckt wurde, gleich oder größer als ein ganzer Anteil wäre, dann werden solche Teilportionen In eine weitere Aktie umgewandelt werden. Dass nach einer solchen Umwandlung der verbleibende Bruchteilanteil nicht umgesetzt wird. Nach dem letzten Wartezeitpunkt wird der Wert des verbleibenden Bruchteils auf die nächste ganze Auszeichnungseinheit aufgerundet, und zwar gleichzeitig mit der Umwandlung der verbleibenden Auszahlungsanteile und der Ausgabe von Stammaktien, wie in Ziffer 3 beschrieben. 5. Beschränkung der Übertragung. Weder die Prämieneinheiten noch Rechte aus dieser Prämie dürfen von dem Teilnehmer, außer dem Willen oder nach dem Gesetz der Abstammung und dem Vertrieb, veräußert, übertragen, übertragen, verpfändet, verpfändet oder anderweitig veräußert werden und jede solche beabsichtigte Veräußerung, Abtretung, Pfand, Abtretung oder sonstige Verfügungen für die Gesellschaft ungültig und undurchsetzbar ist. 6. Beschränkung auf Verkauf. Teilnehmer (oder Teilnehmer 146) können die an dem Umtausch - datum vor dem zweiten Jahrestage des jeweiligen Wandlungstages emittierten Anteile nicht anderweitig verkaufen oder anderweitig überweisen oder einen anderen Zeitraum, der zur Erfüllung der Die für Anteile gilt, die den französisch qualifizierten Anlagebetrieben gemäß Abschnitt L.225-197-1 des französischen Handelsgesetzbuchs in der jeweils gültigen Fassung zugrunde liegen. Diese Beschränkung gilt auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Wenn die Mindestbeteiligungsdauer für Aktien, die für die französisch qualifizierten Restricted Stock Units gelten, nicht eingehalten wird, erhalten die Prämienanlei - hen möglicherweise nicht die nach französischem Recht anwendbare steuer - und sozialversicherungsrechtliche Behandlung für französisch qualifizierte Restricted Stock Units. In diesem Fall nimmt der Teilnehmer an und erklärt sich damit einverstanden, dass der Teilnehmer für die Zahlung der Einkommensteuer und seinen Teil der Sozialversicherungsbeiträge verantwortlich ist, die sich aus den Auszahlungseinheiten ergeben. Darüber hinaus versteht der Teilnehmer, solange die Anteile für eine steuer - und sozialversicherungsrechtliche Behandlung in Frage kommen, dass die Anteile während bestimmter abgeschlossener Laufzeiten nicht verkauft werden dürfen, soweit dies nach französischem Recht anwendbar ist. Diese Geschlossenen Zeiträume sind (i) zehn Zahltage vor und nach der Offenlegung der konsolidierten Jahresrechnung oder der Jahresabschlüsse der Gesellschaft oder (ii) einer Periode, in der die Unternehmensleitung der Gesellschaft vertrauliche Informationen besitzt, Wenn sie der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden, das Zitat des Stammaktienbestandes der Gesellschaft bis 10 Zitattage nach dem Tag, an dem diese Informationen an die Öffentlichkeit weitergegeben werden, erheblich beeinträchtigen. 7. Beendigung der Beschäftigung. (A) Verfallung von nicht ausgegebenen Anteilen bei Beendigung der Beschäftigung, abgesehen von Tod oder Behinderung. Für den Fall, dass die Beschäftigung oder Leistung des Teilnehmers aus irgendeinem anderen Grund als Tod oder Invalidität gekündigt wird und die Prämieneinheiten zum Zeitpunkt der Kündigung noch nicht voll ausgeschöpft sind, verfallen die unverfallenden Prämieneinheiten unverzüglich nach der Kündigung, wie in Abschnitt 9 (k) unten. (B) Beendigung der Beschäftigung wegen Behinderung. Ist die Beteiligung des Teilnehmers an der Gesellschaft oder Tochtergesellschaft aufgrund der Invalidität nach dem ersten Jahrestag des Aus - schreibungsdatums gekündigt, so wird ein anteiliger Teil der Prämieneinheiten in dem Umfang gewährt, in dem die Prämienanteile am Kündigungstermin (wie beschrieben) teilweise ausgeübt werden Unten), werden in Anteile umgewandelt und dem Teilnehmer oder den gesetzlichen Vertretern oder Erben des Teilnehmers, soweit zutreffend, ausgestellt. Wird die Teilnahme an der Gesellschaft oder der Tochtergesellschaft vor dem ersten Jahrestag des Ausscheidungstermins gekündigt, so verfällt die gesamte Prämie. Bei der Festlegung des anteiligen Anteils der Vergabeeinheiten, die am Kündigungstermin bestehen, prüft der Ausschuss die Anzahl der Monate, die der Teilnehmer während des Zeitraums von zwölf Kalendermonaten, der dem nächsten Jahrestag des Vergabe-Datums vorausgeht, nach folgender Formel berechnet: Wenn X die Anzahl der Stunden in der regelmäßig geplanten Arbeitswoche des Teilnehmers entspricht, bevor sie kein Vollzeitangestellter ist, und Y die Anzahl der Stunden in der regelmäßigen Arbeitszeit des Teilnehmers nach einem nicht vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer entspricht. Sofern vom Ausschuss nicht anders bestimmt oder vom örtlichen Recht vorgeschrieben, gilt ein Teilnehmer als 147 Vollzeitbeschäftigte, wenn der Teilnehmer nicht weniger als 40 Stunden pro Woche oder eine andere Anzahl von Mindeststunden pro Arbeitswoche arbeitet, die dann von der Gesellschaft in ihrer Alleiniger Ermessensspielraum148. Die Auszeichnung verbleibt weiterhin gemäß dem Aus - zeichnungsrecht, sofern der Teilnehmer während der jeweiligen Wartezeit ununterbrochen bei der Gesellschaft oder Tochtergesellschaft beschäftigt ist. Wenn der Teilnehmer später in einen Vollzeitbeschäftigtenstatus zurückkehrt, werden die verfallenen Prämieneinheiten nicht wieder eingesetzt. 9. Anerkennung der Natur von Plan und Auszeichnung. Mit der Annahme des Zuschlags erkennt der Teilnehmer an, dass: a) der Plan freiwillig von der Gesellschaft gegründet wird, er nach eigenem Ermessen liegt und von der Gesellschaft jederzeit geändert, geändert, suspendiert oder gekündigt werden kann, sofern im Plan nichts anderes vorgesehen ist (B) die Auszeichnung freiwillig und gelegentlich erfolgt und kein vertragliches oder sonstiges Recht auf die Gewährung von künftigen Prämienpreisen oder Leistungen an Stelle von Prämienanteilen geschaffen wird, auch wenn Prämieneinheiten in der Vergangenheit wiederholt gewährt wurden (c) alle Entscheidungen In Bezug auf künftige Prämien, sofern zutreffend, im alleinigen Ermessen der Gesellschaft liegen wird. (D) Nichts in dem Plan oder der Auszeichnung verleiht dem Teilnehmer das Recht, in der Beschäftigung oder in einem anderen Verhältnis mit der Gesellschaft oder dem Teilnehmer zu verbleiben Arbeitgeber oder in irgendeiner Weise das Recht der Gesellschaft oder des Arbeitnehmers, den Arbeitgeber zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder der Dienstverhältnisse des Arbeitnehmers zu verpflichten (e) Die Teilnahme des Teilnehmers an dem Plan ist freiwillig (f) Die Auszahlungsanteile sind ein außerordentlicher Posten, der keine Entschädigung darstellt Jede Art für Dienstleistungen jeglicher Art, die an den Arbeitgeber oder den Arbeitgeber des Arbeitgebers erbracht werden und die außerhalb des Anwendungsbereichs des Beschäftigungs - oder Dienstleistungsvertrags des Teilnehmers liegen, g) die Vergabeeinheiten nicht Teil eines normalen oder erwarteten Ausgleichs oder Gehalts für irgendwelche Zwecke sind, Einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Berechnung von Abfindungen, Kündigungen, Kündigungen, Entlassungen, Dienstauszahlungen, Prämien, Dienstverweigerungen, Renten - oder Ruhestands - oder Sozialleistungen oder ähnliche Zahlungen und in keinem Fall als Entschädigung angesehen werden können oder (H) für den Fall, dass der Teilnehmer kein Angestellter der Gesellschaft ist, wird die Beteiligung des Preises und des Teilnehmers an dem Plan nicht dahingehend interpretiert, dass sie einen Arbeits - oder Dienstleistungsvertrag bilden oder Wird die Auszeichnung nicht dahingehend ausgelegt, dass sie einen Arbeits - oder Dienstleistungsvertrag oder eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber oder einer Tochtergesellschaft des Teilnehmers bildet (i) der künftige Wert der zugrunde liegenden Aktien des Stammaktien ist unbekannt und kann nicht mit Sicherheit vorhergesagt werden ( J) Bei Anerkennung der Prämie entsteht kein Anspruch oder Anspruch auf Ersatz oder Schäden aus der Kündigung der Prämieneinheiten oder der Wertminderung der Prämienanteile oder Stammaktien, die bei Ausübung der aus der Beendigung des Teilnehmers resultierenden Prämienanteile erhalten wurden Durch den Arbeitgeber des Unternehmens oder des Teilnehmers (aus irgendeinem Grund und unabhängig davon, ob er nicht gegen lokales Arbeitsgesetz verstößt oder nicht), und der Teilnehmer stellt die Gesellschaft und den Arbeitgeber des Teilnehmers unwiderruflich von einer solchen Forderung frei, die entstehen kann, wenn eine derartige Forderung unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen vorliegt Durch ein zuständiges Gericht zustande gekommen ist, dann wird der Teilnehmer mit der Unterzeichnung des Preises unwiderruflich aufgehoben, dass er auf seinen Anspruch verzichtet hat, diesen Anspruch (k) auszuüben, sofern vom Ausschuss nichts anderes bestimmt ist, im Falle der Kündigung Teilhaberschaft146s Beschäftigung (unabhängig davon, ob dies unter Verstoß gegen die lokalen Arbeitsgesetze erfolgt oder nicht), hat der Teilnehmer 146 das Recht, eine Auszeichnung und eine Weste in den Prämieneinheiten zu erhalten, falls dies zutrifft, ab dem Zeitpunkt, zu dem der Teilnehmer nicht mehr aktiv beschäftigt ist, und nicht Wird der Ausschuss nach ausdrücklicher Ermessensentscheidung feststellen, wann der Teilnehmer nicht mehr für die Zwecke seiner Ausübung tätig ist (l) die Gesellschaft keine steuerliche, rechtliche oder finanzielle Beratung leistet, Ist die Gesellschaft, die Empfehlungen für die Teilnahme des Teilnehmers an dem Erwerb oder der Veräußerung der zugrunde liegenden Aktien des Stammaktienanteils und des Teilnehmers zu machen, wird hiermit geraten, sich mit seinen eigenen steuerlichen, juristischen und finanziellen Beratern über die Beteiligung des Teilnehmers zu beraten Der Plan, bevor er irgendwelche Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Plan. 10. Steuerabzug. Unbeschadet einer Handlung, die der Arbeitgeber des Arbeitgebers oder Teilnehmers in Bezug auf eine oder alle Einkommensteuer, Sozialversicherungen, Lohnsteuer oder sonstige anwendbare Steuern (147 Steuerposten 148) im Zusammenhang mit dem Preis erteilt, erklärt der Teilnehmer hiermit, dass die endgültige Haftung für Alle steuerlichen Pflichten, die vom Teilnehmer fällig sind, ist und bleibt die Verantwortung des Teilnehmers. Der Teilnehmer erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass die Gesellschaft und / oder der Arbeitgeber des Arbeitgebers: (i) keine Zusicherungen oder Zusicherungen bezüglich der Behandlung von Steuerposten im Zusammenhang mit irgendeinem Aspekt des Preises machen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Gewährung oder Ausübung der Auszahlungseinheiten , Den anschließenden Verkauf von Aktien der Stammaktien, die nach dem Plan erworben wurden, sowie den Erhalt von Dividenden und (ii) nicht verpflichten, die Bedingungen des Preises oder eines Aspekts des Preises zu strukturieren, um die Haftung des Teilnehmers für Steuerposten zu verringern oder zu beseitigen. (A) Vor der Auslieferung von Aktien der Stammaktie nach der Ausübung der Prämienanteile (147 Prämienanteile 148) muss der Teilnehmer angemessene Vorkehrungen treffen und angemessene Vorkehrungen treffen, um dem Unternehmen und dem Arbeitnehmer des Teilnehmers146 die Erfüllung aller Verrechnungsverpflichtungen für Steuerposten der Gesellschaft zu ermöglichen UndArbeitgeber146s Arbeitgeber. In diesem Zusammenhang ermächtigt der Teilnehmer die Gesellschaft und den Arbeitnehmer des Teilnehmers, nach eigenem Ermessen und nach örtlichem Recht die Pflichten in Bezug auf alle vom Teilnehmer zu zahlenden Steuerpositionen zu erfüllen, und zwar durch eine oder mehrere der folgenden Kombinationen: (i) Einbehalten von Anteilen Aus der Auslieferung der Prämienanteile, sofern die Gesellschaft nur eine Anzahl von Anteilen mit einem Fair Market Value, der dem Mindestabzugsbetrag für Steuerposten entspricht oder unterschreitet, einbehält, vorausgesetzt jedoch, dass zur Vermeidung der Ausgabe von Teilanteilen die Gesellschaft nicht in der Lage ist Kann auf die nächstgelegene Anzahl ganzer Anteile aufrunden, solange die Gesellschaft nicht mehr als einen einzigen Gesamtanteil überschreitet, der die Mindestabzugsverpflichtung für Steuerposten übersteigt. Wenn beispielsweise die Mindestabzugsverpflichtung für Steuerpositionen 225 und der Marktwert des Stammaktienbestandes 50 pro Aktie beträgt, kann die Gesellschaft bis zu fünf (5) Anteile aus der Auslieferung von Aus - schüttungsaktien am Wandlungstag zurückbehalten. Die Gesellschaft oder der Arbeitgeber des Arbeitnehmers wird den bei Steuerbehörden einbehaltenen Gesamtbetrag an die zuständige Steuerbehörde zurückerstatten oder (ii) vom Arbeitnehmer gezahlte Lohn - oder sonstige Barvergütung des Teilnehmers von der Gesellschaft und / oder dem Arbeitgeber des Teilnehmers oder (iii) dem Verkauf oder der Vermittlung Verkauf von Aktien. Der Teilnehmer versteht, erkennt an und stimmt zu, dass der Betrag, der die tatsächlichen Steuerposten übersteigt, von der Gesellschaft und dem Arbeitgeber des Teilnehmers unverzüglich dem Teilnehmer zurückerstattet wird. Schließlich bezahlt der Teilnehmer der Gesellschaft oder dem Arbeitnehmer des Teilnehmers 146 einen Betrag von Steuerpositionen, die der Arbeitgeber des Unternehmens oder des Teilnehmers als Folge der Teilnahme des Teilnehmers an dem Plan, der nicht durch eine oder mehrere der zuvor beschriebenen Mittel erfüllt werden kann, zurückzuhalten haben muss . Die Gesellschaft kann die Auslieferung der Prämienanteile verweigern, wenn der Teilnehmer seinen Verpflichtungen im Zusammenhang mit den Steuerpositionen, wie in diesem Abschnitt beschrieben, nicht nachkommt. 11. Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen. Die Ausgabe und Übertragung von Stammaktien unterliegt der Beachtung durch die Gesellschaft und den Teilnehmer mit allen anwendbaren Anforderungen von Bundes-, Landes - und ausländischen Gesetzen sowie mit allen anwendbaren Anforderungen an eine Börse oder ein nationales Marktsystem, an dem die Stammaktie der Gesellschaft beteiligt sein kann Die zum Zeitpunkt der Ausgabe oder der Übertragung aufgeführt sind. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, Stammaktien auszugeben oder zu übertragen, wenn sie diese Anforderungen verletzen würde. 12. Datenschutz. Der Teilnehmer erklärt sich hiermit ausdrücklich und eindeutig damit einverstanden, seine personenbezogenen Daten in elektronischer oder sonstiger Form, wie in der Preisvereinbarung beschrieben, und sonstige Auszeichnungsmaterialien von und nach dem jeweiligen Arbeitgeber, der Gesellschaft und jedem beliebigen anderen zu erheben, zu verwenden und zu übertragen Tochtergesellschaft zum ausschließlichen Zweck der Durchführung, Verwaltung und Verwaltung der Teilnahme des Teilnehmers an dem Plan. Der Teilnehmer versteht, dass der Arbeitgeber des Unternehmens und des Teilnehmers bestimmte persönliche Informationen über ihn oder sie halten kann, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Namen des Teilnehmers, die Wohnadresse und die Telefonnummer, das Geburtsdatum, die Sozialversicherungsnummer oder eine andere Identifikationsnummer, Angaben über sämtliche in der Gesellschaft gehaltenen Aktien oder Vorstandsmitglieder, Einzelheiten über alle Prämien oder sonstige Ansprüche auf Aktien, die für die ausschließliche Verwendung, Verwal - tung und Erfüllung von Aktien ausgegeben, gekündigt, ausgeübt, ausgeübt, unverfallbar oder ausstehend sind Verwaltung des Plans (147Data148). Der Teilnehmer versteht, dass Daten an ETrade Financial Services, Inc. oder einen anderen Aktienplandienstleister übertragen werden, der vom Teilnehmer ausgewählt oder von der Gesellschaft in Zukunft ausgewählt werden kann und der das Unternehmen bei der Implementierung, Verwaltung und Verwaltung unterstützt Verwaltung des Plans. Der Teilnehmer versteht, dass sich die Empfänger der Daten in den Vereinigten Staaten oder anderswo befinden und dass das Empfängerland (z. B. die Vereinigten Staaten) unterschiedliche Datenschutzgesetze und - schutzrechte als das Land der Teilnehmer haben kann. Der Teilnehmer versteht, dass er oder sie eine Liste mit den Namen und Adressen von potenziellen Empfängern der Daten anfordern kann, indem er sich an den lokalen Personalverantwortlichen von Participant146 richtet. Participant authorizes the Company, ETrade Financial Services, Inc. and any other possible recipients which may assist the Company (presently or in the future) with implementing, administering and managing the Plan to receive, possess, use, retain and transfer the Data, in electronic or other form, for the sole purpose of implementing, administering and managing Participant146s participation in the Plan. Participant understands that Data will be held only as long as is necessary to implement, administer and manage Participant146s participation in the Plan. Participant understands that he or she may, at any time, view Data, request additional information about the storage and processing of Data, require any necessary amendments to Data or refuse or withdraw the consents herein, in any case without cost, by contacting in writing Participant146s local human resources representative. Participant understands, however, that refusing or withdrawing his or her consent may affect Participant146s ability to participate in the Plan. For more information on the consequences of Participant146s refusal to consent or withdrawal of consent, Participant understands that he or she may contact his or her local human resources representative. 13. Electronic Delivery . The Company may, in its sole discretion, decide to deliver any documents related to the Award or future awards made under the Plan by electronic means or request Participant146s consent to participate in the Plan by electronic means. Participant hereby consents to receive such documents by electronic delivery and, if requested, agrees to participate in the Plan through an on-line or electronic system established and maintained by the Company or another third party designated by the Company. 14. Authority of the Board and the Committee . Any dispute regarding the interpretation of the Award shall be submitted by Participant, Participant146s employer, or the Company, forthwith to either the Board or the Committee, which shall review such dispute at its next regular meeting. The resolution of such a dispute by the Board or Committee shall be final and binding on the Participant, Participant146s employer, andor the Company. 15. Deferral of Compensation . Payments made pursuant to this Plan and Award are intended to qualify for the 147short-term deferral148 exemption from Section 409A of the Code. The Company reserves the right, to the extent the Company deems necessary or advisable in its sole discretion, to unilaterally amend or modify the Plan andor this Award agreement to ensure that all Awards are made in a manner that qualifies for exemption from or complies with Section 409A of the Code, provided however, that the Company makes no representations that the Award will be exempt from Section 409A of the Code and makes no undertaking to preclude Section 409A of the Code from applying to this Award. Any such amendment or modification may result in the loss of the favorable French tax and social security treatment applicable to French-qualified Restricted Stock Units. 16. Governing Law and Choice of Venue . The Award as well as the terms and conditions set forth in the Plan shall be governed by, and subject to, the law of the State of California. For purposes of litigating any dispute that arises directly or indirectly from the relationship of the parties evidenced by the Award, the parties hereby submit to and consent to the exclusive jurisdiction of the State of California and agree that such litigation shall be conducted only in the courts of San Mateo County, California, or the federal courts for the United States for the Northern District of California, and no other courts, where this grant is made andor to be performed. 17. Captions . Captions provided herein are for convenience only and are not to serve as a basis for interpretation or construction of this Award. 18. Language . If Participant has received this Award agreement or any other document related to the Plan translated into a language other than English and if the translated version is different than the English version, the English version will control unless otherwise prescribed by local law. 19. Agreement Severable . In the event that any provision in this Award agreement is held to be invalid or unenforceable, such provision will be severable from, and such invalidity or unenforceability will not be construed to have any effect on, the remaining provisions of this Award agreement. 20. Entire Agreement . The Award, including this Appendix A and the Plan constitute the entire agreement of the parties and supersede all prior undertakings and agreements with respect to the subject matter hereof. RULES OF THE ELECTRONIC ARTS INC. 2000 EQUITY INCENTIVE PLAN FOR THE GRANT OF RESTRICTED STOCK UNITS TO QUALIFYING EMPLOYEES IN FRANCE The Board of Directors (the 147Board148) of Electronic Arts Inc. (the 147Company148) has established the Electronic Arts Inc. 2000 Equity Incentive Plan, as amended (the 147U. S. Plan148), for the benefit of certain employees of the Company and its affiliated companies, including its French subsidiary(ies) andor affiliate(s) (a 147French Entity148), of which the Company holds directly or indirectly at least 10 of the share capital. Section 4.1 of the U. S. Plan specifically authorizes the Board or the Compensation Committee of the Board (the 147Committee148) to prescribe rules and regulations relating to the U. S. Plan and to make all other determinations necessary or advisable for the administration of the U. S. Plan (including with respect to restricted stock units granted to employees in France). The Committee has determined that it is advisable to establish a subplan for the purposes of permitting restricted stock units granted to employees of a French Entity to qualify for the favorable tax and social security treatment available for such grants in France. The Committee, therefore, intends to establish a subplan of the U. S. Plan for the purpose of granting restricted stock units which qualify for the favorable tax andor social security treatment in France applicable to shares granted for no consideration under Sections L. 225-197-1 to L. 225-197-5 of the French Commercial Code, as amended (147French-qualified Restricted Stock Units148), to qualifying employees in France who are resident in France for French tax purposes and subject to the French social security regime (the 147French Participants148). The terms of the U. S. Plan applicable to restricted stock units, as set out in Appendix 1 hereto, shall, subject to the modifications in the following rules, constitute the Rules of the Electronic Arts Inc. 2000 Equity Incentive Plan for the Grant of Restricted Stock Units to Qualifying Employees in France (the 147French RSU Plan148). Under the French RSU Plan, qualifying employees selected at the Committee146s discretion will be granted Restricted Stock Units only as defined in Section 2 hereunder. The provisions of Section 5, 6 and 8 of the U. S. Plan permitting the grant of stock options, restricted stock and stock appreciation rights are not applicable to grants made under the French RSU Plan. Except as otherwise provided herein, capitalized terms used in the French RSU Plan shall have the same meanings as set forth in the U. S. Plan. The terms set out below will have the following meanings: As of the date of adoption of this French RSU Plan, the term 147Closed Period148 is defined in Section L. 225-197-1 of the French Commercial Code, as amended, as: (i) Ten quotation days preceding and following the disclosure to the public of the consolidated financial statements or the annual statements of the Company or (ii) Any period during which the corporate management of the Company possesses confidential information which could, if disclosed to the public, significantly impact the quotation of the Common Stock of the Company, until ten quotation days after the day such information is disclosed to the public. If the French Commercial Code is amended after adoption of this French RSU Plan to modify the definition andor applicability of the Closed Periods to French-qualified Restricted Stock Units, such amendments shall become applicable to any French-qualified Restricted Stock Units granted under this French RSU Plan, to the extent required under French law. The term 147Grant Date148 shall be the date on which the Committee both (1) designates the French Participant, and (2) specifies the terms and conditions of the French-qualified Restricted Stock Units, including the number of Shares to be issued at a future date, the conditions for the vesting of the French-qualified Restricted Stock Units, the conditions for the issuance of the Shares underlying the French-qualified Restricted Stock Units by the Company, if any, and the conditions of the transferability of the Shares once issued, if any. (c) Restricted Stock Units . The term 147Restricted Stock Units148 shall mean a promise by the Company to issue to a French Participant at a future date at no consideration a certain number of Shares for each unit granted to a French Participant, provided certain conditions are met, and for which any dividend and voting rights attach only upon the issuance of Shares. Notwithstanding the provisions of Section 7 of the U. S. Plan, a French Participant will not have to pay any consideration for French-qualified Restricted Stock Units or the Shares subject to French-qualified Restricted Stock Units, and French-qualified Restricted Stock Units granted under the French RSU Plan will be paid in Shares only and a French Participant will not be entitled to receive an amount in cash in lieu of Shares. Furthermore, French-qualified Restricted Stock Units granted under the French RSU Plan will not give rise to dividend equivalent payments prior to the issuance of Shares subject to the French-qualified Restricted Stock Units. The term 147Vesting Date148 shall mean the date on which the Shares underlying the French-qualified Restricted Stock Units become non-forfeitable and the Shares underlying the French-qualified Restricted Stock Units will be issued to the French Participant provided, however, that the Committee may provide in the applicable Restricted Stock Unit Agreement that the Shares underlying the French-qualified Restricted Stock Units will be issued only at a date occurring after the Vesting Date. 3. Entitlement to Participate . (a) Subject to Section 3(c) below, any French Participant who, on the Grant Date of the French-qualified Restricted Stock Units and to the extent required under French law, is either employed under the terms and conditions of an employment contract with a French Entity (147 contract de travail 148) or who is a corporate executive of a French Entity, shall be eligible to receive, at the discretion of the Committee, French-qualified Restricted Stock Units under this French RSU Plan, provided that he or she also satisfies the eligibility conditions of Section 3 of the U. S. Plan. (b) French-qualified Restricted Stock Units may not be issued to corporate executives of a French Entity, other than the managing directors ( e. g. . Preacutesident du Conseil d146Administration, Directeur Geacuteneacuteral, Directeur Geacuteneacuteral Deacuteleacutegueacute, Membre du Directoire, Geacuterant de Socieacuteteacutes par actions), unless they are employed by a French Entity, as defined under French law. (c) French-qualified Restricted Stock Units may not be issued to employees or corporate executives owning more than ten percent (10) of the Company146s capital shares or to individuals other than employees and corporate executives of a French Entity. 4. Conditions of the French-Qualified Restricted Stock Units . (a) Vesting of French-Qualified Restricted Stock Units . Subject to Section 8 below, the first Vesting Date of the French-qualified Restricted Stock Units (or, if later, the date on which the Shares underlying the French-qualified Restricted Stock Units are issued to a French Participant) shall not occur prior to the expiration of a two-year period as calculated from the Grant Date, or such other period as is required to comply with the minimum mandatory vesting period applicable to French-qualified Restricted Stock Units under Section L. 225-197-1 of the French Commercial Code, as amended. (b) Holding of Shares . The sale or transfer of Shares issued pursuant to the French-qualified Restricted Stock Units may not occur prior to the relevant anniversary of the Vesting Date specified by the Committee and in no case prior to the expiration of a two-year period as calculated from the respective Vesting Date (or, if later, the date on which the Shares underlying the French-qualified Restricted Stock Units are issued to a French Participant), or such other period as is required to comply with the minimum mandatory holding period applicable to French-qualified Restricted Stock Units under Section L. 225-197-1 of the French Commercial Code, as amended, even if the French Participant is no longer an employee or corporate executive of a French Entity. In addition, the Shares issued pursuant to the French-qualified Restricted Stock Units may not be sold or transferred during a Closed Period, so long as those Closed Periods are applicable to Shares underlying French-qualified Restricted Stock Units. (c) French Participant146s Account . Any Shares issued to the French Participant pursuant to the French-qualified Restricted Stock Units shall be recorded in an account in the name of the French Participant with the Company or a broker or in such other manner as the Company may otherwise determine in order to ensure compliance with applicable law. 5. Non-transferability of French-Qualified Restricted Stock Units . Except in the case of death, French-qualified Restricted Stock Units may not be transferred to any third party. 6. Adjustments and Corporate Transactions . In the event of a change in the capital structure in the Company as set forth in Section 2.3 of the U. S. Plan or a corporate transaction as set forth in Section 19 of the U. S. Plan, adjustments to the terms and conditions of the French-qualified Restricted Stock Units or underlying Shares may be made only in accordance with the U. S. Plan and pursuant to applicable French legal and tax rules. Nevertheless, the Board or the Committee, at its discretion, may determine to make adjustments in the case of a transaction for which adjustments are not authorized under French law, in which case the Restricted Stock Units may no longer qualify as French-qualified Restricted Stock Units. 7. Disqualification of French-Qualified Restricted Stock Units . In the event changes are made to the terms and conditions of the French-qualified Restricted Stock Units due to any requirements under the applicable laws of incorporation of the Company, or by decision of the Company146s shareholders, the Board or the Committee, the Restricted Stock Units may no longer qualify as French-qualified Restricted Stock Units. If the Restricted Stock Units no longer qualify as French-qualified Restricted Stock Units, the Committee may, in its sole discretion, determine to lift, shorten or terminate certain restrictions applicable to the vesting of the Restricted Stock Units or to the sale of the Shares underlying the Restricted Stock Units which have been imposed under this French RSU Plan or in the Restricted Stock Units Agreement delivered to the French Participant in order to achieve the favorable tax and social security treatment for French-qualified Restricted Stock Units. In the event of the death of a French Participant, the French-qualified Restricted Stock Units held by the French Participant at the time of death become transferable to the French Participant146s heirs. The heirs can request the issuance of the Shares subject to the French-qualified Restricted Stock Units (whether or not they are vested at the time of death) within six months following the death of the French Participant, unless otherwise provided in the Restricted Stock Unit Agreement delivered to the French Participant. Notwithstanding the foregoing, the French Participant146s heirs must comply with the restriction on the sale of Shares set forth in Section 4(b) above to the extent and as long as applicable under French law. It is intended that Restricted Stock Units granted under this French RSU Plan shall qualify for the favorable tax and social security treatment applicable to Restricted Stock Units granted under Sections L. 225-197-1 to L. 225-197-5 of the French Commercial Code, as amended, and in accordance with the relevant provisions set forth by French tax and social security laws. The terms of this French RSU Plan shall be interpreted accordingly and in accordance with the relevant Guidelines published by French tax and social security administrations and subject to the fulfillment of certain legal, tax and reporting obligations, if applicable. 10. Employment Rights . The adoption of this French RSU Plan shall not confer upon the French Participants or any employees of a French Entity, any employment rights and shall not be construed as part of any employment contracts that a French Entity has with its employees. Subject to the terms of the U. S. Plan, the Committee reserves the right to amend or terminate the French RSU Plan at any time. The French RSU Plan, in its entirety, was adopted by Unanimous Written Consent of the Committee appointed by the Board of Directors of Electronic Arts Inc. to administer the U. S. Plan, through its designee on March 1, 2006.Global Tax Guide: France UPDATES The Global Tax Guide explains the taxation of equity awards in 40 countries: stock options, restricted stock, restricted stock units, performance shares, stock appreciation rights, and employee stock purchase plans. Die Länderprofile werden regelmäßig überprüft und gegebenenfalls aktualisiert. Wir tun unser Bestes, um das Schreiben lebendig zu halten. Maximieren Sie Ihre Ausgleichsgewinne und vermeiden Sie Fehler Große Inhalte und preisgekrönte Tools Sie benötigen eine Premium-Mitgliedschaft, um auf diese Funktion zuzugreifen. Dadurch erhalten Sie vollständigen Zugang zu unseren preisgekrönten Inhalten und Tools für Mitarbeiteraktienoptionen, eingeschränkte Bestände, SARs, ESPPs und vieles mehr. Wer wird Premium-Mitglied? Besuchen Sie unsere lange Liste der bezahlten Abonnenten. Sind Sie ein Finanz-oder Vermögensberater Youll wollen mehr über MSO Pro Mitgliedschaft zu lernen. 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